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   OVG Saarland, 13.12.2005 - 2 Q 15/05   

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https://dejure.org/2005,9011
OVG Saarland, 13.12.2005 - 2 Q 15/05 (https://dejure.org/2005,9011)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 (https://dejure.org/2005,9011)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 2 Q 15/05 (https://dejure.org/2005,9011)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anforderungen an die bauordnungsrechtliche Erschließung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbauen eines Stellplatzes im rückwärtigen Teil eines vorderseitig an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücks ; Pflicht zur Angrenzung eines Stellplatzes an eine öffentliche Verkehrsfläche; Vorliegen einer öffentlich-rechtlich gesicherten Zufahrt zu einer ...

  • Judicialis

    LBO 1996 § 2 Abs. 9; ; LBO 1996 § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; LBO 1996 § 82 Abs. 2; ; LBO 1996 § 88 Abs. 2; ; LBO 2004 § 2 Abs. 11; ; LBO 2004 § 5 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die bauordnungsrechtliche Erschließung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließung eines Baugrundstückes: Stellplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1112
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 23.06.2021 - 2 A 351/20

    Erschließungserfordernis bei rückseitigen Garagen

    Der saarländische Gesetzgeber verlangt - wie die Bezugnahme im die äußere Erschließung regelnden § 5 Abs. 1 LBO (juris: BauO SL 2004) auf das "Grundstück" zeigt - nicht, dass ein Stellplatz im rückwärtigen Teil eines vorderseitig an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücks entweder selbst unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt oder dass er zumindest eine befahrbare, nach Maßgabe des § 2 Abs. 12 LBO (juris: BauO SL 2004) öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche haben muss (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, BRS 69 Nr. 140, zu den gleichlautenden Vorläuferbestimmungen in den §§ 5 LBO 1996/2004).(Rn.17).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, BRS 69 Nr. 140, zu den gleichlautenden Vorläuferbestimmungen in den §§ 5 LBO 1996/2004] Nach dem Wortlaut geht es dabei allein um die äußere Erschließung des Baugrundstücks.

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren vorgenommene Änderung der Bezeichnung der Beklagtenseite im Rubrum ist wegen der im Zuge der Kommunalisierung durch § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden als Auftragsangelegenheiten auf die Landkreise, den Regionalverband C-Stadt und die Landeshauptstadt C-Stadt veranlasst.(vgl. auch den § 1 der Zuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung - ZustV-LBO - vom 23.6.2008, Amtsblatt 2008, 1149; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, vom 16.12.2004 - 1 R 4/03 und 1 R 5/03 -, SKZ 2005, 91, Leitsatz Nr. 13; jeweils zu § 1 der Zuständigkeitsverordnung - ZustVO - vom 31.3.1989, Amtsblatt 1989, Seite 512, ebenso Urteile vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 - und vom 26.1.2006 - 2 R 9/05 -, ständige Rechtsprechung).
  • OVG Saarland, 02.05.2007 - 2 Q 41/06

    Nachbarschutz gegen Gaststättenlärm; Sachaufklärungspflicht des

    Die Kläger, die sich ausdrücklich nicht gegen die von ihnen wiedergegebenen grundsätzlichen Ausführungen in dem angegriffenen Urteil wenden, begründen die Geltendmachung "ernstlicher Zweifel" im Sinne des erwähnten Zulassungstatbestands (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung, ebenso etwa die Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 - und vom 6.1.2006 - 2 Q 37/05 - in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als offensichtlich richtig erweist) allein damit, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Eignung der Auflagen in dem angefochtenen Bauschein zur Erreichung des mit ihnen verfolgten Zwecks "nicht hinreichend geprüft" habe.
  • VG Saarlouis, 21.10.2020 - 5 K 1982/19

    Zur Frage eines Baulasterfordernisses für eine Nutzungsänderung von Lagerräumen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -] Da das Vorhabengrundstück unmittelbar an die ... Straße angrenze, genüge es den Anforderungen an § 5 Abs. 1 LBO.
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